Hinweisgeberschutz
Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Hinweisgebende Personen - sogenannte Whistleblower - sollen von der Regierung geschützt werden. Folglich ist ein Hinweisgeberschutzsystem - wie unser erprobtes rechtskonformes Whistleblower-Portal - für Betriebe ab 20 Mitarbeitern unverzichtbar geworden.
Zu den wichtigsten Zielen des Hinweisgeberschutzes zählt der gesetzliche Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen sowie der Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen. Ebenso das Verbot ungerechtfertigter Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing. Hinzu kommt die Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich Hinweisgebende wenden können, um Rechtsschutz zu erhalten. Ein weiteres Ziel stellt die Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden dar.

Schützen Sie Ihr Unternehmen proaktiv vor Regelverletzungen und decken Sie Gesetzesverstöße rechtzeitig auf.
Unser Whistleblower-Portal ist ein digitales Frühwarnsystem, das Ihren Mitarbeitern frühzeitig anonyme Meldungen zu Missständen ermöglicht. So können Sie Verstöße in Ihrem Unternehmen schnell und vertraulich aufdecken. Diese Transparenz interner Prozesse fördert zudem nachhaltig eine offene Unternehmenskultur.
Dies sind die Vorteile unseres Whistleblower-Portals:
- Sicheres Online-Portal zur Abgabe von Hinweisen
- Optional vollkommen anonym
- Individuell anpassbare Webadresse (z. B. firma–xyz.hinweis.digital)
- Anpassbares Design mit Logo und Farbschema
- Anpassbare inhaltliche Vorlagen und Formularfelder
- Möglichkeit zum Hochladen von Dateien und Sprachaufnahmen
- Mehrsprachige Benutzeroberfläche (10+ Sprachen)
- Automatische Empfangsbestätigung
- Sicherer Kommunikationskanal mit dem Hinweisgeber
- Effiziente Bearbeitung von Meldungen und Fristenmanagement
Das Whistleblower-Portal sorgt für Rechtssicherheit, indem es anonyme und vertrauliche Meldungen ermöglicht und eine frühzeitige Erkennung von Risiken unterstützt. Zugleich trägt es zur Transparenz interner Prozesse bei und fördert eine offene Unternehmenskultur.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:
Wir beraten Sie professionell, wie Sie Ihr Unternehmen und sein Image erfolgreich bewahren und gleichermaßen nachfolgende Verstöße am Arbeitsplatz vermeiden können:
- Korruption oder Bestechung
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
- Mobbing oder Belästigung
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
- Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
- Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß
Wir fördern Ihr unternehmerisches Know-how, damit Sie sorglos in Ihre unternehmerische Zukunft blicken können! Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

Matthias Rottstädt
- zert. Informationssicherheits-
- Und Datenschutz-beauftragter
- zert. Datenschutz-Auditor